Alle studieninteressierten Personen sollten bei dieser Sendung gut aufpassen. Barrierefrei aufgerollt bietet einen Einblick in die Dinge, die man als Studierender mit Behinderung wissen muss.
Wie lange darf ich für mein Studium brauchen? Kann ich veränderte Prüfungsmodalitäten einfordern? Welche Förderungen stehen mir zu?
Diese und andere Fragen sind interessant, wenn es um den Studienbeginn geht. Christina Lipp vom Team Barrierefrei der Universität Wien gibt in dieser Sendung Infos, die einen als Studierende mit Behinderung von Nutzen sein können.
Die Radiosendung zum Nachhören
Hier kannst du die Sendung anhören:
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Interessante Links:
Infos zur Barrierefreiheit für einige der größten österreichischen Universitäten:
Universität Wien: Barrierefrei Studieren
Technische Universität Wien: TUW barrierefrei
Wirtschafstuniversität Wien: BeAble
Johannes Kepler Universität Linz: Studieren mit Behinderung
Universität Graz: Zentrum integriert Studieren Graz
Services:
GESTU Servicestelle für gehörlose und schwerhörige Studierende
Referat für Barrierefreiheit ÖH
Literaturservice der Universität Wien
Die Sendung im Radio hören
Wien: Auf Radio ORANGE am 1. Mai 2022 um 10:30 Uhr. Die Sendung kann auch auf o94.at live gehört werden. Die Wiederholung gibt es am 15. Mai 2022 um 10:30 Uhr.
St. Pölten: Im campus & city Radio am 12. Mai 2022 um 17 Uhr. Die Sendung kann auf cr944.at live gehört werden.
Graz: Im Radio Helsinki am 6. Mai 2022 um 17 Uhr. Die Sendung kann auch auf helsinki.at live gehört werden.
Salzburg: Auf Radiofabrik am 9. Mai 2022 um 18 Uhr. Die Sendung kann auch auf radiofabrik.at live gehört werden.
Hier findest Du alle unsere Sendetermine in den verschiedenen Radiosendern.
Die Sendung zum Nachlesen
[Musik mit Text: barrierefrei aufgerollt – kompakt und leicht verständlich]
Katharina Müllebner: Herzlich willkommen bei barrierefrei aufgerollt. Mein Name ist Katharina Müllebner. Möchten Sie studieren und haben eine Behinderung oder kennen Sie jemand, der mit einer Behinderung kurz vor dem Studienanfang steht?
Dann sollten Sie sich diese Sendung von barrierefrei aufgerollt nicht entgehen lassen. Denn es geht um Studieren mit Behinderung. In dieser Sendung sprechen wir über die praktischen Seiten des Studiums.
Was muss ich beim Studienbeginn beachten? Wo finde ich Unterstützungsangebote? Welche Rechte habe ich bei Prüfungen? Oder welche Beihilfen stehen mir zu?
Diese und andere Fragen beantworten wir in dieser Sendung. Wir haben dazu Christina Lipp vom Team Barrierefrei der Universität Wien eingeladen. Im Rahmen dieser Sendung haben wir nur einen Gast von einer Universität.
Es würde den Rahmen dieser Sendung sprengen, mehrere Universitäten vorzustellen. Die Informationen von Frau Lipp sollen aber einen allgemeinen Einblick für Studienanfängerinnen und Studienanfänger geben. Auf unserer Internetseite von barrierefrei aufgerollt haben wir weiterführende Tipps und Links auch zu anderen Universitäten für Sie zusammengestellt.
[Überleitungsmusik]
Hallo, Frau Lipp, schön, dass Sie da sind. Mit welchen Fragen kann man sich denn an das Team Barrierefrei der Universität Wien wenden?
Christina Lipp: Ja. Schönen guten Tag. Ich freue mich auch, dabei sein zu dürfen. Heute für das Team Barrierefrei. Ja, das Team Barrierefrei ist das Team der oder des Behindertenbeauftragten und ist eben die Anlaufstelle für Studierende und Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen an der Universität Wien. Das heißt, man kann sich mit allen Fragen rund um das barrierefreie und damit chancengleiche Studium an uns wenden.
Und eben nicht nur Personen, die bereits an der Universität Wien studieren, sondern auch Personen, die sich für ein Studium interessieren oder anders gesagt, überlegen, ein Studium zu beginnen.
Unsere Hauptaufgabe ist dabei die Beratung. Wir beraten die Studierenden unter anderem betreffend Anpassungen von Prüfungen und Lehrveranstaltungen, bei finanziellen Fragen und auch in der Kommunikation mit den Lehrenden und Prüfenden. Das heißt, wenn es mal zu Konflikten oder unangenehmen Situationen mit Universitätsangestellten kommt, dann können wir auch hier gezielt helfen.
Außerdem kann man sich auch bei uns nützliche und unterstützende Technik und Eurokeys für den Zugang zu barrierefreien Toiletten und Liften ausleihen und sich auch über die Möglichkeit der individuellen Studienunterstützung informieren und bewerben.
Katharina Müllebner: Welche Rechte habe ich als Studierender mit Behinderung? Was steht mir da im Studium zu?
Christina Lipp: Ja, also als ordentlicher und außerordentlicher Studierende mit Beeinträchtigung hält sich die Universität zuallererst mal natürlich an die nationalen und internationalen Rechte der Menschen mit Beeinträchtigung.
Aber man hat noch darüber hinaus durch das Universitätsgesetz und die Satzung der Universität Wien zusätzlich noch Rechte. Das heißt, ordentliche und außerordentliche Studierende/ Vielleicht erkläre ich das ganz kurz, was ordentliche Studierende denn überhaupt sind.
Ordentliche Studierende sind Studierende, die für ein Studium zugelassen sind und auch alle Voraussetzungen zum Absolvieren eines Studiums erfüllen.
Und außerordentliche Studierende sind wiederum für kein bestimmtes Studium zugelassen und besuchen nur einzelne Lehrveranstaltungen. Das heißt, diese Studierenden mit Beeinträchtigungen haben einerseits ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden, das heißt, auf Prüfungsanpassung. Das kann ich anschließend auch gerne noch näher im Detail erklären.
Dann haben sie weiter das Recht auf Prüfungs- und Lehrveranstaltungsabbruch aus wichtigem Grund. Das heißt, wenn betroffene Personen einen Unfall hatten oder sich bei ihnen der Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert, wird die oder der Studierende ohne Konsequenzen abgemeldet.
Außerdem gibt es noch das modifizierte Curriculum. Dabei handelt es sich um ein selbst organisiertes und selbst geplantes Studium für Personen, die Schwierigkeiten aufgrund ihrer Beeinträchtigung im Studium nicht durch abweichende Prüfungsmethoden ausgeglichen bekommen.
Das heißt, ein Beispiel hierfür wäre zum Beispiel das Sportstudium für zum Beispiel eine Rollstuhlnutzerin oder ein Rollstuhlnutzer. Dabei können alle Sportarten und Leistungen, die den unteren Körper betreffen, gestrichen werden und durch Theorie Fächer ersetzt beziehungsweise durch solche, die die obere Körperhälfte betreffen, ersetzt werden. Darüber hinaus gibt es natürlich noch zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten. Auf die gibt es aber nicht immer einen Rechtsanspruch. Dazu zählt zum Beispiel die individuelle Studienunterstützung.
Katharina Müllebner: Was ist individuelle Studienunterstützung?
Christina Lipp: Also ISU ist eben die individuelle Studienunterstützung. Das koordiniert das Team Barrierefrei in Zusammenarbeit mit der LehrerInnenbildung beziehungsweise dem Lehramtsstudium mit dem Schwerpunkt inklusiver Pädagogik.
Es sieht hier so aus: Studierende der Lehramtsspezialisierung inklusive Pädagogik besuchen ein Lehrveranstaltungspaket bestehend aus einem Theorieblock und einem Praxisseminar. Und in der Theorie werden sie eben sensibilisiert und vorbereitet für das Praktikum. Und das Praktikum sieht dann so aus, dass sie in Form dieses Praktikums Studierende mit Beeinträchtigung unterstützen können.
Katharina Müllebner: Und was beinhaltet diese Unterstützung? Also was ist das genau?
Christina Lipp: Die ist ganz individuell, also die andere Seite sieht eben so aus, dass Studierende mit Beeinträchtigung sich bei uns bewerben, beim Team Barrierefrei, ihren Bedarf dort melden und auch schildern, wie sie sich das ungefähr vorstellen beziehungsweise wo sie Unterstützung bräuchten im Studienalltag.
Es ist natürlich nicht zu verwechseln mit einer Persönlichen Assistenz. Das heißt, es ist wirklich Unterstützung im Studienalltag. Also es muss wirklich studienrelevant, studienbezogen sein.
Genau, dann kann das ganz individuell aussehen, also je nachdem, sowohl zeitlich als auch von den Aufgaben her, wie das eben die Studierenden brauchen. Natürlich gibt es keine Nachtdienste, aber das kann halt sein von Mitschriften anfertigen während Lehrveranstaltungen oder begleiten zu Lehrveranstaltungen oder auch Unterstützung in der Kommunikation mit Lehrveranstaltungsleiterinnen oder Prüfenden oder also ganz, ganz, ganz individuell darf man hier vorgehen?
Katharina Müllebner: Aber das ist auf der Uni, die holen einen da nicht von zu Hause ab und fahren einen dann zur Uni, oder? Das ist nur auf die Uni bezogen?
Christina Lipp: Es ist wirklich nur konkret auf die Uni bezogen. Genau, also, das ist wirklich eine zusätzliche Unterstützung zur Persönlichen Assistenz. Genau. Was aber schon möglich ist, ist, dass man quasi eine Art Mobilitätstraining an der Uni mit den Studierenden absolviert. Man muss aber dabei berücksichtigen, dass die Studierenden ja auch eben nur Studierende sind, noch Lernende sind und keine Experten und keine Fachkräfte. Was ein positiver Nebeneffekt des Ganzen, ist natürlich auch, dass dadurch noch mal das Gemeinschaftsgefühl gestärkt wird und auch noch mal die Vernetzung unter den Studierenden verbessert werden soll.
Katharina Müllebner: Was kriegen die Studierenden, die das machen? Machen die das einfach als Praktikum, oder?
Christina Lipp: Das ist eine gute Frage. Ja, also die Studierenden, die Lehramtsstudierenden, die bekommen natürlich ihre ECTS, also die absolvieren das ja im Rahmen einer Lehrveranstaltung. Die müssen ja ein Praktikum absolvieren und das machen sie dann quasi alternativ zum Schulpraktikum.
Katharina Müllebner: Hm, verstehe.
Christina Lipp: Das Programm wird eben/ Also das Angebot wird derzeit auch eben erweitert, beziehungsweise wird gerade geschaut, ob das erweitert wird. Angedacht ist es so, dass es eventuell auch für/ also auf das gesamte Lehramtsstudium erweitert wird. Eben nicht nur mehr für den Schwerpunkt inklusive Pädagogik.
Katharina Müllebner: Sie haben vorhin von modifizierten Prüfungsmöglichkeiten gesprochen. Was versteht man darunter konkret? Was kann ich da bezüglich einer Prüfung einfordern?
Christina Lipp: Genau. Also unter diesen Prüfungsanpassungen versteht man eben, dass man/ Man schaut dabei darauf, dass es zu einem Nachteilsausgleich kommt. Das heißt, es ist prinzipiell sehr individuell, sehr bedürfnisorientiert. Wir versuchen hier wirklich immer individuelle Lösungen zu finden. Ich kann natürlich Ihnen Beispiele nennen.
Zum Beispiel könnte man hier bei einer generalisierten Angststörung anbieten, dass man statt mündlichen Prüfungen nur schriftliche abhält oder bei einer Lese- oder Rechtschreibschwäche oder chronischen Schmerzen könnte man eine verlängerte Prüfungszeit beantragen, um so die Möglichkeit für Pausen zu haben beziehungsweise die Möglichkeit zu haben, den Text besser zu verstehen, den man gerade gelesen hat und den man auch verschriftlichen möchte. Aber prinzipiell ist es einfach ein flexibler Modus, der dem Nachteilsausgleich dienen soll und dadurch ein chancengleiches Studium wiederum ermöglichen soll. Es ist also keine Bevorteilung, es ist kein Vorteil, den die Studierenden hier haben, sondern es wird lediglich ein Nachteil ausgeglichen.
Katharina Müllebner: Und was muss ich machen, um so etwas zu bekommen? Wann und wie muss ich das sagen?
Christina Lipp: Am besten zu Beginn des Studiums, da man ja hier auch am besten schon, ja, vorbeugen kann, etwaigen Schwierigkeiten, wenn man das natürlich schon zu Beginn des Studiums weiß.
Prinzipiell ist es so, es gibt zwei Möglichkeiten zu diesen Prüfungsanpassungen beziehungsweise den sogenannten abweichenden Prüfungsmethoden zu kommen. Man kann entweder direkt das Gespräch mit den Lehrenden beziehungsweise Prüfenden suchen, also direkt mit diesen kommunizieren und eine Vereinbarung treffen. Also wir empfehlen hier immer, das auch schriftlich festzuhalten.
Die Lehrenden dürfen hier einen Nachweis, einen entsprechenden, einfordern. Der kann auch bei uns hinterlegt werden. Wir behandeln den dann vertraulich und bestätigen lediglich, dass es einen Nachweis bei uns gibt.
Die zweite Möglichkeit und das empfiehlt sich vor allem, wenn man schon weiß, okay, ich brauche diese Prüfungsanpassungen für das gesamte Studium, dann empfiehlt es sich, einen Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden zu stellen. Diesen kann man einmal stellen für das gesamte Studium. Das heißt dann aber nicht, dass das in Stein gemeißelt ist. Sollte sich dann etwas verändern, kann man immer noch einen neuen Antrag stellen oder um Abänderung ansuchen. Das ist alles kein Problem.
Diesen Antrag findet man auf unserer Website und wir unterstützen da auch gerne beim Ausfüllen und beraten die Studierenden auch gerne bei den Formulierungen.
Katharina Müllebner: Gibt es diese Regelungen auch für Aufnahmeprüfungen? Es gibt ja bei manchen Studienrichtungen auch eine Aufnahmeprüfung.
Christina Lipp: Ja, genau. StudienbewerberInnen können, wenn sie aufgrund einer Beeinträchtigung Schwierigkeiten haben, den Aufnahmetest in regulärer Form zu absolvieren, Bedarf für eine Adaptierung des Tests melden.
Das heißt, da jede Form der Beeinträchtigung individuell ist oder sich durch eine weitere Beeinträchtigung verstärken kann, werden die Adaptierungsmöglichkeiten hier ganz individuell und bedürfnisorientiert mit dem Team Barrierefrei besprochen. Anschließend wird dann noch die technische Umsetzung geprüft. Entweder ist eine Teilnahme dann auf Aufnahme- oder Eignungsverfahren mit Adaptierung möglich oder es erfolgt eine Ausnahme vom Aufnahme- und Eignungstest und Einladung zur direkten persönlichen Zulassung am Schalter. Das heißt, Studienplatzgarantie ohne Teilnahme am Test.
Katharina Müllebner: Das geht auch, dass man vom Test ausgespart wird?
Christina Lipp: Das geht auch, genau. Wenn es einfach technisch nicht möglich ist, dass man einen chancengleichen Test ermöglicht.
Katharina Müllebner: Okay.
Christina Lipp: Das ist in Ausnahmefällen so geregelt.
Katharina Müllebner: Verstehe. Das wird dann auch so bestimmt, wenn man das eingereicht hat und es wird dann festgestellt, es ist nicht möglich und man sieht, das kann auch dann ausgespart werden?
Christina Lipp: Genau. Ja, wenn die beantragten Adaptationen nachvollziehbar und gerechtfertigt sind, dann ja.
Katharina Müllebner: Und dann bekomme ich trotzdem gleichwertigen Zugang zum Studium, oder wird nicht gesagt … ?
Christina Lipp: Ja, selbstverständlich. Also es gibt auch nicht so etwas wie ein Register bei uns: Wo steht Studierende oder Studierender mit Beeinträchtigung? Es gibt da keinen zentralen Vermerk und auch vielleicht ganz interessant für die HörerInnen, es gibt auch keinen Vermerk, in keinem Zeugnis oder in keiner Bestätigung.
Die einzige Ausnahme ist das modifizierte Curriculum. Das ist eben wirklich auch ein individuell gestaltetes, quasi selbst gestaltetes Eigenstudium.
Katharina Müllebner: Können Sie erklären, was ein modifiziertes Curriculum ist? Weil das Wort modifiziert, ist auch ein sehr schwieriges Wort. Wir versuchen solche sprachlichen Muster zu vermeiden.
Christina Lipp: Genau das ist eben …
Christina Lipp: Genau. Ich habe das eben gerade versucht. Das ist sozusagen ein Eigenstudium, ein selbst designtes, selbst gestaltetes Studium. Das hatten wir erst einmal, dass das jemand durchgeführt hat, weil das ja natürlich auch einen gewissen organisatorischen Aufwand mit sich bringt. Aber prinzipiell ist es möglich, dass man sich ein eigenes Studium designt quasi, in Absprache mit den jeweiligen Abteilungen beziehungsweise mit der Studienprogrammleitung auch.
Katharina Müllebner: Bezüglich Barrierefreiheit, steht mir da zum Beispiel zu, dass der Vortragssaal, den ich besuchen muss, dass der auch barrierefrei ist? Kann ich da fordern, dass zum Beispiel eine Vorlesung verlegt wird, wenn es nicht so ist?
Christina Lipp: Also prinzipiell bemüht sich die Universität Wien stetig um den Ausbau und die Erweiterung barrierefreier Maßnahmen.
Das heißt, es gibt bereits in vielen Gebäuden, vor allem in Neubauten, Treppenlifte, Blindenleitsysteme, Induktionsschleifen, U-Stream Möglichkeiten und Ähnliches. Also insbesondere in den neuen Gebäuden ist das oft schon gut und möglich. In den älteren Gebäuden gestaltet sich das manchmal noch schwierig.
Es gibt aktuell ein Projekt, was sich mit der Umsetzung befasst, also da arbeiten wir gerade auch dran. Sollte es aber mal nicht möglich sein, kann man immer noch gegebenenfalls die LV-Leitung kontaktieren und um Änderung des Raums bitten. Vorab ist es vielleicht hier ganz nützlich zu wissen, es gibt ein Raum-Informationstool. Das ist für Studierende einsehbar und da können sie sehen, welche Ausstattung ein Raum hat und wie zugänglich die Räumlichkeiten und Gebäude sind.
Katharina Müllebner: Also bei Barrierefreiheit geht es ja manchmal auch um die Unterrichtsmaterialien. Also dass ich zum Beispiel was in größerer Schrift brauche oder was, was eingelesen werden kann mit dem Lesegerät. Wie sieht es da aus? Wie kann ich so was bekommen, wenn ich studiere?
Christina Lipp: Ja, also da haben wir den Literatur-Service der Universität Wien. Da können Studierende zum Beispiel sich Bücher einscannen lassen und die barrierefrei aufbereiten lassen. Sie können auch in Brailleschrift gedruckt werden, die Dokumente, und das Ganze ist dann auch kostenfrei für die Studierenden.
Katharina Müllebner: Und wenn man zum Beispiel als Gehörloser einen Gebärdensprachdolmetscher oder einen Gebärdensprachdolmetscherin braucht?
Christina Lipp: Da beraten wir auch gerne und vermitteln, aber die zentrale Anlaufstelle ist hier GESTU, die organisieren und koordinieren eben GebärdensprachdolmetscherInnen, SchriftdolmetscherInnen Mitschreibkräften für den Unterricht und auch etwaiges unterstützendes Material, also die Video- und Audio-Aufzeichnungen in den Lehrveranstaltungen.
Katharina Müllebner: Also Sie haben vorher schon dieses individuell zusammengestellte Studium angesprochen. Was ist, wenn ich aufgrund meiner Behinderung Fehlstunden habe? Oder wie lang darf ich denn für mein Studium brauchen?
Christina Lipp: Also prinzipiell gilt: Es dürfen alle Studierenden gleich lang brauchen für ihr Studium.
Was der Unterschied aber ist, ist, dass Studierende mit Beeinträchtigungen einen Erlass des Studienbeitrages beantragen können.
Das heißt, alle Studierenden sind vom Studienbeitrag innerhalb der Mindest-Studienzeit plus zwei Toleranz-Semester befreit. Und darüber hinaus können Studierende mit Beeinträchtigung um einen Erlass des Studienbeitrages ansuchen. Studierende mit mindestens 50 Prozent Behinderung laut Behindertenpass, können hier unbefristet um den Erlass des Studienbeitrages ansuchen.
Und Studierende mit länger andauernden Beeinträchtigungen, wie chronischen Erkrankungen oder psychischen Beeinträchtigungen, können das für jeweils zwei Semester tun und dann wieder neu ansuchen.
Katharina Müllebner: Und wo kann ich das tun und bei welcher Stelle muss ich da hingehen?
Christina Lipp: Das kann man über die Website. Da findet man zum Beispiel auch Informationen über die Website. Das findet alles digital statt.
Katharina Müllebner: Und welche finanziellen Zuschüsse kann ich noch bekommen? Gibt es da Stipendien oder so etwas?
Christina Lipp: Ja, also einerseits gibt es den Erasmus Sonderzuschuss für Studierende mit besonderen Bedürfnissen. Also das ist speziell für Studierende mit Beeinträchtigungen geeignet.
Wenn diese Mehrkosten am Aufenthaltsort haben und zum Beispiel durch ärztliche Untersuchungen oder wenn diese ihre spezielle Ausstattung transportieren müssen, dann kann hier dieser Sonderzuschuss beantragt werden. Andererseits gibt es auch noch das Stipendium der Universität Wien zur besonderen Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen an der Universität Wien. Das wird einmal jährlich vergeben und es handelt sich dabei um einen Betrag von 1.000 Euro pro Stipendium. Und dadurch sollen eben Mehrkosten, die durch eine Beeinträchtigung entstehen beziehungsweise eine Behinderung abgefedert werden.
Einen Punkt hätte ich noch. Das wäre die finanzielle Unterstützung für Mobilitäts- und Orientierungstrainings für sehbeeinträchtigte Studierende. Das kann man ebenso ansuchen. Da werden dann die Kosten übernommen. Organisieren müssen es sich die Studierenden prinzipiell selbst, aber die Kosten werden von der Universität übernommen.
Katharina Müllebner: Also mit Corona hat sich ja die Möglichkeit von Online und Long-Distance Veranstaltungen entwickelt. Das war für manche sogar ein Vorteil, wenn man nicht jede Veranstaltung besuchen musste, weil man nicht zu Seminaren in anderen Bundesländern fahren muss. Das kann für Menschen mit Behinderung auch ein Vorteil sein.
Wäre das prinzipiell möglich, dass man sagt, ich möchte jetzt nicht jeden Tag auf die Uni, sondern ich kann in Krisensituationen auch einfordern, dass etwas online gemacht wird.
Christina Lipp: Ja, also prinzipiell hat die Universität Wien irrsinnig viel in der Pandemie dazugelernt und auch Chancen in der Krise erkannt. So hat sich zum Beispiel auch die Arbeitsgemeinschaft COVID Learnings/ so ist auch die die Arbeitsgemeinschaft COVID Learnings entstanden an der Universität Wien.
Und diese hat eben zur Aufgabe zu schauen: Was hat COVID-19 verändert und was können wir dabei lernen?
Und das große Ziel ist dabei, eben Räume der Zukunft zu gestalten. Und dazu zählt auch das Distance Learning Format. Prinzipiell ist aber die Universität Wien kein Fernstudium. Deshalb gibt es jetzt auch keinen Rechtsanspruch auf Distance Learning Format. Und es ist auch nicht überall umsetzbar.
Aber wir sind stets bemüht, hier auch individuelle Lösungen zu finden. So können eben die Studierenden, wie bereits erwähnt, durch abweichende Prüfungsmethoden und sofern das begründet ist, auch digitale Prüfungen, digitale Teilleistungen ansuchen. Es wird jetzt vermutlich nicht das ganze Studium digital abgehalten werden können, aber Teile auf jeden Fall.
Hier wird dann eben geschaut, wo es notwendig ist, wo es sinnvoll wäre und wo es auch noch mit den Lernzielen vereinbar ist, also wo man nicht die Lernziele verfehlt. Und zudem sind Risikogruppen, die wurden mittlerweile auch, beziehungsweise mit 30.04. sind die auch in der Satzung der Universität Wien neuerlich aufgenommen, dass sie eben auch Anspruch, also COVID-Risikogruppen Angehörige haben Anspruch auf ein digitales Prüfungs- und Lehrveranstaltungsformat.
Katharina Müllebner: Gut.
[Überleitungsmusik]
Der Studienbeginn ist ein aufregender und neuer Lebensabschnitt. Gerade für Studienanfängerinnen und Studienanfänger ist es schwierig zu wissen, welche Rechte man hat. Das gilt insbesondere, wenn man eine Behinderung hat.
Barrierefreiheit im Studium, sei es bei den Unterrichtsmaterialien oder auch bei der Organisation von Lehrveranstaltungen und Prüfungen, ist unverzichtbar, damit alle Menschen an dieser Ausbildungsart teilhaben können.
Als Studierende oder Studierender mit Behinderung kann es oft eine Herausforderung sein, die nötige Barrierefreiheit einzufordern und zu finden. Anlaufstellen für Barrierefreiheit oder Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen sind eine wichtige Informationsquelle und können stets auch eine Ressource für Unterstützung sein. Scheuen Sie sich nicht anzusprechen, was Sie für ein barrierefreies Studium brauchen.
Mit diesem Tipp verabschiedet sich das Redaktionsteam von barrierefrei aufgerollt Katharina Müllebner, Markus Ladstätter und Martin Ladstätter. Einen herzlichen Dank an dieser Stelle auch an unsere Kollegin Timea Rebstock, die bei der Gestaltung dieser Sendung mitgewirkt hat.
[Musik mit Text: barrierefrei aufgerollt – kompakt und leicht verständlich]